Auf dieser und den folgenden Seiten möchten wir Sie gerne einladen, sich über unsere Kanzlei, die Anwälte und unsere Mitarbeiter zu informieren.
Am 01. März 1979 gründete Herr Dr. Hütter in Oberhausen-Sterkrade, seiner Heimatstadt, die Anwaltskanzlei als Einzelanwalt, die nunmehr eine Partnerschaftsgesellschaft bestehend aus Dr. Hütter und Rechtsanwalt Tobias Hütter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist.
Durch jährlich durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen und Qualifikationen sind viele Rechtsgebiete in unserer Kanzlei abgedeckt.
Da in der Kanzlei ein Fachanwalt vorhanden ist, können Sie sicher sein, dass regelmäßig Mandanten in diesem Bereich betreut werden und die Rechtsanwälte durch die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen immer auf dem aktuellen Stand sind.